Fachkundige Beratung und Planung in allen Fragen des Naturschutzes,
der Landschaftsplanung und Landschaftsökologie.

Beratung und Begutachtung in der Umweltplanung.

 

 

NEULAND Westfalen
Umsetzung der FFH-Richtlinie

 

 

  Neuer Zündstoff im alten Konflikt:

 

Anspruch und Wirklichkeit bei der Auswahl und Bewertung von Schutzgebieten gemäß FFH-Richtlinie
Orientierungsrahmen zur Herleitung von Gebietsvorschlägen und kritische Analyse der bisherigen Umsetzungspolitik:
FFH-Gutachten zur Gebietsauswahl (Gutachten zu "Anspruch und Wirklichkeit bei der Auswahl von FFH-Gebieten", im Auftrag des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), 1999), Auszüge als html-Link , Auszüge als pdf-Datei 211 KB


FFH-Gutachten - Haustenbach (Einschätzung der FFH- und Naturschutzwürdigkeit eines Teilbereichs des Haustenbaches auf dem Gebiet der Gemeinde Hövelhof bei Staumühle (im westlichen Randbereich des NATURA 2000-Gebietsvorschlags "Senne"), Auftraggeber: Anwohnergemeinschaft Haustenbach, 2002) pdf-Datei, 398 KB
Die LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten / Landesamt für Agrarordnung, Nordrhein-Westfalen) hat auf das Neuland-Gutachten mit einer Stellungnahme reagiert, in der sie das Gutachten als von "fehlerhaften Grundannahmen" geleitet kritisiert. In den "Anmerkungen zur Fachlichen Stellungnahme der LÖBF vom 15.07.2002" sind der fachliche Hintergrund und die Ergebnisse des Gutachtens zusammenfassend dargestellt pdf-Datei, 89 KB

 

FFH-Gutachten - Sennebäche (Plausibilitätsprüfung des NATURA 2000-Gebietsvorschlags "Sennebäche" auf dem Gebiet der Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock, Auftraggeber: Gemeinde Schloß Holte-Stukenbrock, 2001/2002) pdf-Datei, 672 KB
Die LÖBF (Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten / Landesamt für Agrarordnung, Nordrhein-Westfalen) hat auf das Neuland-Gutachten mit einer Stellungnahme reagiert, in der sie das Gutachten als von "fehlerhaften Grundannahmen" geleitet kritisiert. In den "Anmerkungen zur Fachlichen Stellungnahme der LÖBF vom 19.06.2002" sind der fachliche Hintergrund und die Ergebnisse des Gutachtens zusammenfassend dargestellt pdf-Datei, 308 KB